Wirtschaftspolitik Weinbau

Veröffentlicht am 07.04.2008 in Service

Antragsverfahren 2008 in Flurbereinigungsverfahren eröffnet:
Das Antragsverfahren für die Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen der Europäischen Union im Weinbau für die Pflanzung in Flurbereinigungen für das Pflanzjahr 2008 wird am 7. April eröffnet und läuft bis zum 28. April 2008.

Entsprechende Antragsunterlagen halten die Kreisverwaltungen vorrätig. Das hat Weinbauminister Hendrik Hering mitgeteilt.

Gefördert werden kann die Wiederbepflanzung von Weinbergsflächen mit 7 000, 13 000 oder 15 000 Euro je Hektar in Abhängigkeit von Neigung und Größe der Pflanzfläche, wenn eine moderne Drahtrahmenanlage mit entsprechenden Zeilenbreiten erstellt wird. In Steilstlagen mit 50 Prozent und mehr Neigung können auch andere Arbeitszeit sparende Erziehungsformen wie Umkehr-, Vertiko- oder Trierer-Rad-Erziehung gefördert werden.

Mit 5 000 Euro/ha wird erstmalig die Erstellung einer Anlage mit Umkehrerziehung gefördert. Eine solche Anlage muss allerdings mindestens 2,4 Meter Zeilenbreite besitzen. Diese Anlageform ist für solche Winzer interessant, die extensiven, besonders arbeitssparenden Weinbau betreiben wollen.
Bei Bedarf können die entsprechenden Antragsunterlagen bei der Kreisverwaltung, Referat Landwirtschaft, Geb. Salinenstr. 56/ ehem. LZB abgeholt oder telefonisch angefordert werden. Telefon: 0671/803-614, -617

 

Für Sie im Landtag: Markus Stein


 

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