Neue Bestimmungen für Abwrackprämie

Veröffentlicht am 05.03.2009 in Allgemein

Alter Fahrzeugbrief muss jetzt zu Bundesamt
Von Samstag an gelten schärfere Bestimmungen für die Abwrackprämie von Altautos
. Um deren illegalen Weiterverkauf zu unterbinden, soll das Original des Fahrzeugbriefs jetzt nicht mehr beim Verschrottungsbetrieb abgegeben werden, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Änderung der Richtlinie, die seit dem 14. Januar in Kraft ist.
Die Bundesregierung will künftig sicherstellen, dass solche Altautos nach Abkassieren der Prämie von 2500 Euro nicht illegal ins Ausland verkauft und dort wieder zugelassen werden. Die Prämie erhalten Autobesitzer, die ihr mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lassen und durch einen Neu- oder Jahreswagen ersetzen. Bislang musste neben anderen Unterlagen lediglich eine Kopie des entstempelten Fahrzeugbriefs beim Bafa in Eschborn vorgelegt werden. Vor allem darin sahen Kritiker die Möglichkeit, die eigentlich zu verschrottenden Autos ins Ausland zu verschieben.

 

Für Sie im Landtag: Markus Stein


 

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