Heizkostenzuschuss für Haushalte

Veröffentlicht am 16.10.2008 in Allgemein

Weil Menschen mit geringem Einkommen die steigenden Energiekosten besonders zu spüren bekommen, hebt die Bundesregierung auf Vorschlag von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee vorzeitig das Wohngeld an und entlastet damit einkommensschwache Haushalte.

Profitieren werden rund 800.000 einkommensschwache Haushalte, darunter etwa 300.000 Rentnerhaushalte durch eine am Mittwoch beschlossene vorzeitige Erhöhung des Wohngeldes. "Damit entlasten wir die Menschen mit niedrigem Einkommen von den stark gestiegenen Energiepreisen", begrüßte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee die Entscheidung des Bundeskabinetts.

Seit über 40 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten zu tragen. Wegen der gestiegenen Öl- und Gaspreise hat das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag des Bundesbauministers beschlossen, die ab Januar 2009 geplante Erhöhung des Wohngeldes auf den 1. Oktober vorzuziehen. Danach soll das Wohngeld für die bisherigen Empfänger um durchschnittlich 60 Prozent erhöht werden. Ein Wohngeldempfänger, der heute 90 Euro erhält, wird mit den neuen Regelungen rund 140 Euro erhalten - rund 50 Euro mehr als bisher. Tiefensee betonte, damit werde "die gesamte Heizperiode dieses Winters in den neuen Wohngeldregelungen berücksichtigt".

Entlastungspaket für Arbeitnehmer, Familien und Haushalte
Zusätzlich beschloss das Kabinett, dass ab 2009 private Haushalte als Arbeitgeber und Auftraggeber weiter gestärkt werden: mit Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen. Das betrifft sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Haushalt, beauftragte Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel Hausreinigung oder Gartenarbeiten) und die Betreuung und Pflege von Familienangehörigen. Von 2010 an wird es zudem möglich sein, die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich abzusetzen.

Als Teil des Entlastungspakets für Arbeitnehmer, Familien und Haushalte wird auch der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von derzeit 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent gesenkt. Darüber hinaus sollen Kinder in Familien mit Arbeitslosengeld II-Anspruch künftig bis zum zehnten Schuljahr jeweils zu Beginn des Schuljahres ein "Schulbedarfspaket" in Höhe von 100 Euro erhalten. Außerdem wird der Kinderfreibetrag um etwa 200 Euro auf 6.000 Euro erhöht und das Kindergeld zum 1. Januar 2009 um zehn Euro für die ersten beiden Kinder auf dann jeweils 164 Euro angehoben. Für das dritte Kind bekommen Eltern 170 Euro und für jedes weitere 195 Euro.

 

Für Sie im Landtag: Markus Stein


 

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