Fakten über das Faltblatt „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“

Veröffentlicht am 21.01.2011 in Allgemein

Polemik und kein Ende:
Das Faltblatt des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums steht in der Diskussion, die CDU-Landesvorsitzende diffamiert den Inhalt.
Worum geht es? Lehrer haben in der Vergangenheit immer wieder gefordert, das Ministerium möge Empfehlungen und Hinweise auf die geltende Rechtslage geben zum Umgang mit muslimischen Traditionen im Schulalltag.

Jetzt sind sie da und die rheinland-pfälzische CDU diffamiert das Blatt, ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass die Inhalte des umstrittenen Faltblatts nahezu identisch sind mit einer Handreichung für Schulen und Eltern, die 2009 das CDU-geführte Bundesinnenministerium herausgab. Die Handreichung ihrer eigenen Regierung ist seitdem im Internet abrufbar (siehe Link unten), ohne dass sich die parlamentarische Staatssekretärin Klöckner je daran gestört hätte. Die CDU-Landesvorsitzende hat jetzt zwei Möglichkeiten: Sie nimmt ihre falschen Äußerungen zurück oder sie distanziert sich öffentlich von der Integrationspolitik der Bundesregierung, der sie angehört.

Die CDU-Landtagsfraktion hat in einer Sitzung des Ausschusses für Bildung und Jugend am 2. November 2011 nach einer Broschüre gefragt, das Bildungsministerium lieferte das Faltblatt wenig später. Erarbeitet hatte es eine Arbeitsgruppe „Religion“, die sich im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzepts der Landesregierung um die Versachlichung der Islam-Debatte kümmerte. Ihr gehörten Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, der evangelischen und der katholischen Kirche, der jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeirate und des Inititativausschuss für Migrationspolitik sowie muslimischer Organisationen an.

Das Faltblatt enthält eine Zusammenstellung Handlungsempfehlungen und Anregungen, keine neuen verbindliche n Vorschriften. Beschrieben sind vielmehr alltägliche Unterrichtssituationen, die zu schulischen Konflikten führen können, so z.B. wenn muslimische Eltern ihr Kind nicht am Schwimm- oder Sportunterricht teilnehmen lassen möchten. So wird unter anderem auf die Rechtslage verwiesen, der zu Folge schon 1993 das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hatte, dass im Falle eines "ernsthaften, konkreten, substantiierten und objektiv nachvollziehbaren Glaubenskonflikts“ die Schule verpflichtet ist, ab der Pubertät einen nach Geschlechtern getrennten Sport- und Schwimmunterricht anzubieten. Ziel der Empfehlungen ist, dass den Schulen mögliche Optionen aufgezeigt werden, um die Kinder dennoch am Angebot der Schule teilnehmen lassen zu können.

Die CDU-Landesvorsitzende riskiert, mit dem Schüren von Ängsten die Gesellschaft zu spalten. Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Bettina Dickes, hatte im Ausschuss am 2. November nach der Vorstellung der Inhalte die Publikation noch begrüßt. Auch als die Abgeordneten das Faltblatt am 29. November erhielten, hat sich niemand empört - auch nicht die Spitzenkandidatin.

Eine solche Form des Wahlkampfes geht auf Kosten einer religiösen Minderheit und das lehnen wir ab. Wir stimmen statt dessen der Aussage der bildungspolitischen Sprecherin der CDU Dickes zu, die in der Ausschusssitzung am 2. November letzten Jahres erklärte, „es gehöre zum herrschenden Staatsverständnis in Deutschland, dass jeder religiöse Glaube in den Schulen respektiert werde und – soweit es sich mit dem Schulalltag und dem Bildungsauftrag der Schulen vereinbaren lasse – Rücksicht gerade im Bereich der Essensgewohnheiten der Kinder genommen werde.“ (Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Jugend am 02.11.2010, Seite 14)

 

Für Sie im Landtag: Markus Stein


 

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