Neues Reservierungsverfahren für Umweltprämie

Veröffentlicht am 09.03.2009 in Allgemein

Berlin, 09. März 2009
Lieferzeiten kein Problem mehr!
Ab dem 30. März gibt es ein zweistufiges Verfahren zur Gewährung der Umweltprämie beim Neuwagenkauf. Darauf macht der Rehborner Bundestagsabgeordnete Fritz Rudolf Körper (SPD) aufmerksam.

So kann der Autokäufer gegen Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie gegen entsprechenden Nachweis erst dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist. Längere Lieferzeiten stellen somit kein Problem mehr für Käufer und Händler dar. Das neue Verfahren kann aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen erst zum 30. März in Kraft treten. Auch für Erbfälle konnte eine neue Regelung gefunden werden. Sie können gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.

An Fritz Rudolf Körper hatten sich Käufer und Händler aus der Region gewandt, um auf die Lieferzeitenproblematik hinzuweisen. Er hatte daraufhin Finanzminister Steinbrück um Korrektur gebeten.

 

Für Sie im Landtag: Markus Stein


 

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