Landkreis Bad Kreuznach profitiert von Härtefallregelung

Veröffentlicht am 20.12.2011 in Pressemitteilung

stellv. SPD- Fraktionsvorsitzender im Landtag

Durch die Novellierung des Gesetzes von Regelbedarfen im Rahmen der Hartz IV- Gesetzgebung ist die Verpflichtung der Länder weggefallen, Kompensationsmittel an die Kommunen weiterzuzahlen. Dabei handelt es sich in Rheinland- Pfalz um einen Betrag von 20 Millionen Euro", erklärte der SPD- Landtagsabgeordnete Carsten Pörksen zur Diskussion über die Wohngeldentlastungszahlungen.

Dennoch seien im Jahr 2011 diese Mittel weitergezahlt worden, wenn auch als freiwillige Leistung des Landes. Von diesen Mitteln erhielt der Kreis Bad Kreuznach den größten Teil, nämlich ca. 5 Millionen Euro gegenüber ca. 83.000 Euro für die Stadt Mainz mit weitaus höheren Soziallasten. Für 2012 wären das ca. 4,1 Millionen Euro, wenn nicht der Verteilungsschlüssel geändert worden wäre. Das Land habe die 20 Millionen Euro nicht zur Konsolidierung der Landesfinanzen genutzt sondern diese Mittel dem Kommunalen Finanzausgleich zugeschlagen um sie dort als Investitionsschlüsselzuweisungen den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese Vorgehensweise ist im Übrigen in den meisten Bundesländern bereits gängige Praxis.

Da dies aber eine erhebliche Reduzierung der Mittel für den Kreis Bad Kreuznach nach sich ziehen würde, habe er, Pörksen, gemeinsam mit anderen die Landesregierung davon überzeugen können, dass eine Härtefallregelung zwingend geboten sei. Danach ist nunmehr vorgesehen, dass von den 20 Millionen Euro rund 8 Millionen Euro auf die Gebietskörperschaften verteilt werden, die mit hohen Mindereinnahmen rechnen müssen. Dies bedeute für den Kreis Bad Kreuznach, dass er nicht lediglich 0,5 Millionen Euro sondern fast 3 Millionen Euro (davon 179.000 Euro für die Stadt Bad Kreuznach) erhalten werde. Diese Regelung ist laut Pörksen mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen worden, da der Vorteil für den Kreis Bad Kreuznach sich nachteilhaft für die anderen Gebietskörperschaften auswirke. "Diese besondere Behandlung des Kreises Bad Kreuznach, die in ähnlicher Weise für drei weitere Landkreise gilt, ist auf Grund der schwierigen finanziellen Situation durchaus gerechtfertigt", stellt Pörksen fest. Aus diesem Grund habe er in der SPD- Landtagsfraktion für den Vorschlag breite Unterstützung erhalten, so dass er bei den laufenden Haushaltsberatungen Berücksichtigung finden könne.

 

Für Sie im Landtag: Markus Stein


 

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