Geldbußen bei unerwünschtem Werbeanruf

Veröffentlicht am 04.08.2009 in Ankündigungen

MdB Fritz R. Körper

Traumreisen, Autos und Geld: Unerwünschte Werbeanrufe versprechen mehr als sie halten, sind lästig und verboten. "Am vierten August tritt ein Gesetz für einen verbesserten Verbraucherschutz unter anderem bei unerlaubter Telefonwerbung in Kraft", informiert der Rehborner Bundestagsabgeordnete und SPD-Fraktionsvize für den Bereich Rechtspolitik Fritz Rudolf Körper.

"Mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen wird den Interessen der Verbraucher deutlich Rechnung getragen. Der Verbraucher muss seine Rechte kennen, damit er nicht auf die Machenschaften einiger Firmen hereinfällt", so Körper. Grundsätzlich gelte, dass Telefonwerbung ohne Einverständnis verboten sei und dass am Telefon abgeschlossene Verträge widerrufen werden können.

Die Neuregelungen im Einzelnen:

- Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn der Angerufene dies wünscht. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße geahndet werden.

- Firmen dürfen bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Hier droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro.

- Der Verbraucher erhält mehr Rechte beim Widerruf von Verträgen, die am Telefon abgeschlossen wurden. Verbraucher können sich von telefonisch abgeschlossenen Verträgen innerhalb von einem Monat lösen.

"Damit unseriösen Firmen, das Handwerk gelegt werden kann, sollten sich betroffene Verbraucher an die örtlichen Verbraucherzentralen wenden, die dann gegen die Unternehmen vorgehen können", so Körper. Folgende Informationen sollten die Verbraucher zur Hand haben:

Wer ruft an?, Für welches Unternehmen?, Was ist der Grund des Anrufes?. Außerdem sollten Datum und Uhrzeit des Anrufes bekannt sein. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz finden sich weitere Informationen unter http://www.bmj.bund.de/cold-calling.

 

Für Sie im Landtag: Markus Stein


 

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