Schulbücher, Mittagessen, Schülerbeförderung: Gebührenfreie Kindergärten, Schulen und das gebührenfreie Erststudium sind Grundvoraussetzung, um den Zugang zu Bildung unabhängig von der finanziellen Leistungsstärke zu gewährleisten.
Schulbücher, Mittagessen, Schülerbeförderung: Gebührenfreie Kindergärten, Schulen und das gebührenfreie Erststudium sind Grundvoraussetzung, um den Zugang zu Bildung unabhängig von der finanziellen Leistungsstärke zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist es Aufgabe sozialdemokratischer Politik, all jene Kosten zu reduzieren, die Eltern beim Schulbesuch ihres Kindes entstehen.
Schülerbeförderung gratis bis Klasse 10 Im Zuge der Schulstrukturreform haben wir bereits die Zahl der Eltern vergrößert, die von einer Eigenbeteiligung bei der Schülerbeförderung befreit werden. In einem weiteren Schritt wird die SPD-Fraktion das Wahlversprechen der Partei umsetzen, die Gebühren für die die Schülerbeförderung aller Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse komplett abzuschaffen. Damit werden die Eltern enorm entlastet, unabhängig von der Schulart, die ihr Kind besucht. Die Reform ist ein weiterer Baustein zu mehr Chance. Die Einnahmeausfällen, die den Kommunen als für den Schülertransport Zuständigen durch dieses Regelung entsteht, werden aus dem Landeshaushalt bezahlt.
Zuschüsse für Mittagessen Wir haben daher Sozialfonds eingerichtet für das Mittagessen an Ganztagsschulen und in Kindertagesstätten. Der Staat bezuschusst die Essensbeiträge bedürftiger Eltern, damit diese nur noch einen Euro pro Mahlzeit zahlen müssen. Grundmaxime ist, dass kein Kind vom Mittagessen ausgeschlossen werden darf.
Lernmittelfreiheit und Schulbuch-Ausleihsystem Eine große finanzielle Belastung der Eltern stellen die Kosten für Lernmittel dar. Daher reformieren wir das System der Lernmittelfreiheit. Für alle Eltern, die bislang aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Lernmittelgutscheine hatten, bezahlt künftig der Staat alle Lernmittel. Allen anderen Eltern wird ein Lernmittelausleihsystem angeboten, mit dem Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden können. Neben den derzeit für die Lernmittelfreiheit zur Verfügung stehenden 13,2 Millionen Euro jährlich, wird das Land nach derzeitiger Schätzung zusätzlich ca. 21,5 Millionen Euro Anschubfinanzierung aufbringen müssen.
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