Ausschuss erkennt Ergebnisse der Kommunalwahl nicht an:
Das konservative Lager im Wahlausschuss mit FDP, CDU und FWG erkannte gegen die Stimmen der SPD das Ergebnis der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl nicht an. Jetzt hat die Kommunalaufsicht das Wort.
Auch die Kreistagswahl und die Verbandsgemeinderatswahl sollte nicht anerkannt werden. Mangels Zuständigkeit des Ausschusses, kam es hier nicht zu der angestrebten Ablehnung des Wahlergebnisses.
Herbert Wenz hat in der Sache den Landeswahlleiter angeschrieben und den Sachstand geschildert. Die Antwort ist eindeutig: Nach dem Kommunalwahlgesetz ist eine Briefwahl ungültig, wenn kein gültiger Wahlschein im Umschlag dabei liegt.
Die Sachlage bei den Ergebnissen zur Kommunalwahl ist somit eindeutig und wird nun durch die Kommunalaufsicht bestätigt werden.
Strafrechtlich relevante Vorkommnisse bei den Kommunalwahlen werden gesondert zu untersuchen sein.
Zu gegebener Zeit werden wir umfassend über die Angelegenheit berichten.
Klaus Stein, Schriftführer