Ab dem 1. Januar 2009 wird der mögliche Bezug von Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. Darauf macht der Bundestagsabgeordnete Fritz Rudolf Körper aufmerksam. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
Wichtig dabei ist, dass auch die Arbeitnehmer von einem verlängerten Bezug profitieren können, die mit der Kurzarbeit vor dem 1. Januar 2009 beginnen mussten. "Ich bin froh, dass von dieser Regelung Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwas haben. Entlassungen werden vermieden und in Kombination mit Qualifizierung und Weiterbildung können Zeiten mit schlechter Auftragslage gut überstanden werden. Insofern kommt die Regelung zu richtigen Zeit", so Fraktionsvize Körper.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Informationstelefon geschaltet, unter der man weitere Informationen zur Neuregelung abrufen kann. Sie lautet: 01805-676712 (Es entsteht ein Festpreis von 14 Cent pro Minute). Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.bmas.de.