Altersrentner unter 65 dürfen jetzt 400 Euro statt bisher 355 Euro monatlich hinzuverdienen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze angehoben.
Altersrentner unter 65 dürfen jetzt 400 Euro statt bisher 355 Euro monatlich hinzuverdienen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze angehoben.
Wie die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mitteilt, wurde sie damit der Minijob-Grenze angeglichen, die schon seit einigen Jahren bei 400 Euro liegt. Die Gefahr von Verwechslungen gehört damit der Vergangenheit an.
Auch bei den Renten wegen voller Erwerbsminderung, früher wegen Erwerbsunfähigkeit, gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Rentner zweimal im Jahr diese bis zum Doppelten überschreiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Wer heute schon 65 Jahre alt ist und Rente bezieht, kann wie bisher unbegrenzt dazuverdienen.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016. Und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de
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